Die Kanzlei ist vorwiegend auf zivilrechtlichem Gebiet tätig. Jeder Anwalt betreut eigene Fachbereiche und Aufgabengebiete.
Jede Tätigkeit des Anwalts löst Gebühren aus.
So fallen für Beratungen Pauschalgebühren an, die gesetzlich für Verbraucher bei einer Erstberatung mit EUR 190 und für mehrere Beratungen mit EUR 250 zuzüglich Postpauschale und Umsatzsteuer geregelt sind. Ob diese Rahmen ausgeschöpft werden, hängt von dem Umfang und der Dauer der Beratung ab.
Für eine außergerichtliche Tätigkeit fällt eine Geschäftsgebühr an. Sollte der Rechtsanwalt hier an einer Einigung zwischen den Parteien mitgewirkt haben, zusätzlich eine Einigungsgebühr.
In einem gerichtlichen Verfahren fallen in der Regel eine Verfahrensgebühr und eine Gebühr für die Wahrnehmnung eines Gerichtstermins an. Im Falle des Abschlusses einer Vereinbarung unter Umständen noch eine Einigungsgebühr.
Nebenkosten
Zu den anfallenden Gebühren kommen jeweils Postauslagen, ggf. Fahrtkosten, Kopier- oder Scannkosten, Honorarauslagen (z.B. Parkgebühren, Auskünfte) und Umsatzsteuer. Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Unabhängig von den beim Rechtsanwalt anfallenden Gebühren und Auslagen fallen für die gerichtlichen Verfahren auch Gerichtskosten an. Diese sind hier ein durchlaufender Posten und werden an die Gerichtskasse weitergeleitet. Sie unterliegen nicht der Umsatzsteuer.
Gegenstandswert
Jede Gebühr berechnet sich nach einem sogenannten Gegenstands- bzw. Streitwert. Jede eigene Angelegenheit (bspw. in Familienangelegenheiten, also Scheidung, Versorgungsausgleich, Unterhalt usw.) hat einen eigenen Gegenstandswert, der nach unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben berechnet werden muss.
Je nach Auftrag des Mandanten müssen Gegenstandswerte addiert werden (bei einheitlichem Auftrag) oder getrennte Rechnungen erstellt werden (bei getrennter Beauftragung).
Honorarvereinbarungen
Neben der Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) besteht in Einzelfällen auch die Möglichkeit, hiervon abweichende Honorarvereinbarungen, beispielsweise nach Zeitaufwand, zu treffen.